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MARKENRECHT

Das Markenrecht ist in Österreich als sogenanntes Vermögensrecht ausgestaltet. Schutz entsteht nicht automatisch - es bedarf einer entsprechenden Registrierung.


Die Registrierung ist die einfachste Methode zur Absicherung des Markenrechts in Österreich. Das Österreichische Patentamt ist dabei die Zentralbehörde für die Markenregistrierung.

 

Was ist rechtlich gesehen eine Marke?


Alle Zeichen, die sich grafisch darstellen lassen, können eine Marke sein, sofern sie geeignet sind, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden § 1 Markenschutzgesetz (MarkenSchG).

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Die Form oder das Aussehen des Produkts kann ebenso geschützt werden:

Die Kombination von Buchstaben und Zahlen kann als Wortmarke registriert werden.

Sie können ein einzelnes Wort, mehrere Wörter oder einen ganzen Satz eintragen lassen.

Jede Art von Bild / Hologramm kann als Bildmarke eingegeben werden (zB die Red Bull Stiere).

Wort- und Bildmarken sind Kombinationen aus Text und Grafiken wie Logos (zB Coca-Cola oder die Spar-Tanne).

Geben Sie als Formmarke beispielsweise die charakteristische Form der Flasche ein. Ein berühmtes Beispiel ist der "Michelin-Mann".

Als Farbmarke sind bestimmte Farben wie zB das Manz Rot eintragungsfähig.

Eine weitere Kategorie von Marken ist die Klangmarke. Darunter fallen etwa Jingles oder Signations (zB Magenta-Jingle).

Düfte, Gerüche und Geschmäcker sind aktuell als Marke (noch) nicht schützbar.

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